Zusammenfassung
Die Verordnung von 2020 ändert die Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz, indem sie Datumsangaben in § 645 Abs. 2 anpasst und einen neuen Absatz 3 einführt, der das Inkrafttreten regelt.Bundesministerium für Justiz4/9/2020XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2020 ändert die Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz, indem sie Datumsangaben in § 645 Abs. 2 anpasst und einen neuen Absatz 3 einführt, der das Inkrafttreten regelt.Schwerpunkte
- In § 645 Absatz 2 werden die Datumsangaben 13. April 2020 zu 30. April 2020 und 14. April 2020 zu 1. Mai 2020 geändert.
- Ein neuer Absatz 3 wird zu § 645 hinzugefügt, der das Inkrafttreten des geänderten Absatzes 2 ab dem Tag nach Kundmachung regelt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.