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Änderung der Geschäftsordnung für Gerichte I. und II. Instanz (2020)
Verordnung vom 09.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2020 ändert die Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz, indem sie Datumsangaben in § 645 Abs. 2 anpasst und einen neuen Absatz 3 einführt, der das Inkrafttreten regelt.
Bundesministerium für Justiz4/9/2020XXVII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2020 ändert die Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz, indem sie Datumsangaben in § 645 Abs. 2 anpasst und einen neuen Absatz 3 einführt, der das Inkrafttreten regelt.

Schwerpunkte

  • In § 645 Absatz 2 werden die Datumsangaben 13. April 2020 zu 30. April 2020 und 14. April 2020 zu 1. Mai 2020 geändert.
  • Ein neuer Absatz 3 wird zu § 645 hinzugefügt, der das Inkrafttreten des geänderten Absatzes 2 ab dem Tag nach Kundmachung regelt.
Dokumente (PDFs)
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

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Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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