<!--[-->Erweiterung der Grenzkontroll‑Verordnung auf Tschechien und Slowakei<!--]-->
Erweiterung der Grenzkontroll‑Verordnung auf Tschechien und Slowakei
Verordnung vom 09.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 9. April 2020 erweitert die bisherige Regelung für temporäre Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Schweiz und Liechtenstein um die Tschechische Republik und die Slowakische Republik. Die Änderungen betreffen nur die Formulierung im Titel und im ersten Paragraphen.
Bundesministerium für Inneres4/9/2020XXVII
Grenze

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 9. April 2020 erweitert die bisherige Regelung für temporäre Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Schweiz und Liechtenstein um die Tschechische Republik und die Slowakische Republik. Die Änderungen betreffen nur die Formulierung im Titel und im ersten Paragraphen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 10 Abs. 2 GrekoG, der die rechtliche Grundlage für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen bildet.
  • Im ersten Paragraphen wird die Formulierung von „zur Schweizerischen Eidgenossenschaft und zum Fürstentum Liechtenstein“ um die Tschechische Republik und die Slowakische Republik ergänzt.
Dokumente (PDFs)
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Nehammer Karl, MSc

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