Änderung der COVID‑19‑Maßnahmen: Masken‑ und Abstandspflicht in Verkehrsmitteln
Verordnung vom 09.04.2020Zusammenfassung
Die Verordnung vom 9. April 2020 erweitert das COVID‑19‑Maßnahmengesetz um neue Regelungen zu Maskenpflicht, Abstand und Ausnahmen bei Eheschließungen und Begräbnissen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/9/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 9. April 2020 erweitert das COVID‑19‑Maßnahmengesetz um neue Regelungen zu Maskenpflicht, Abstand und Ausnahmen bei Eheschließungen und Begräbnissen.Schwerpunkte
- Der Schlusssatz von § 2 Z 3 wird erweitert: Er schließt Eheschließungen und Begräbnisse im engen familiären Kreis mit ein.
- Eine neue Unterziffer 3a wird eingefügt, die den Erwerb von Waren und Dienstleistungen unter den COVID‑19‑Maßnahmen regelt.
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