Zusammenfassung
Im April 2020 wurde die Verordnung über Einreise‑Maßnahmen aus Nachbarstaaten novelliert. Der Titel wurde geändert, das Wort „Nachbarstaaten“ ersetzt die Aufzählung einzelner Länder und ein neuer Passus erlaubt bei einem negativen PCR‑Test das vorzeitige Ende der 14‑tägigen Quarantäne. Die Regelung gilt vom 10. April bis zum 30. April 2020.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/9/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Im April 2020 wurde die Verordnung über Einreise‑Maßnahmen aus Nachbarstaaten novelliert. Der Titel wurde geändert, das Wort „Nachbarstaaten“ ersetzt die Aufzählung einzelner Länder und ein neuer Passus erlaubt bei einem negativen PCR‑Test das vorzeitige Ende der 14‑tägigen Quarantäne. Die Regelung gilt vom 10. April bis zum 30. April 2020.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird zu „Verordnung des Bundesministers … über Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten“ geändert.
- Im ersten Paragraphen wird die Aufzählung einzelner Länder durch das allgemeinere Wort „Nachbarstaaten“ ersetzt, um die Regelung flexibler zu gestalten.
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