<!--[-->Verordnung zur Anzeigepflicht für COVID‑19 (2019‑nCoV) 2020<!--]-->
Verordnung zur Anzeigepflicht für COVID‑19 (2019‑nCoV) 2020
Verordnung vom 26.01.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2020 führt eine Meldepflicht für Verdachts‑, Krankheits‑ und Todesfälle von COVID‑19 nach dem Epidemiegesetz ein.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/26/2020XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2020 führt eine Meldepflicht für Verdachts‑, Krankheits‑ und Todesfälle von COVID‑19 nach dem Epidemiegesetz ein.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die Meldungspflicht des Epidemiegesetzes auf das neuartige Coronavirus (2019‑nCoV).
  • Alle Verdachtsfälle, bestätigte Erkrankungen und Todesfälle von COVID‑19 müssen den Gesundheitsbehörden gemeldet werden.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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