Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass alle Personen, die per Flug nach Österreich einreisen, zunächst 14 Tage in Selbstquarantäne bleiben müssen, es sei denn, sie legen ein aktuelles negatives COVID‑19‑Testergebnis vor. Drittstaatsangehörige aus dem Schengenraum benötigen zusätzlich ein Gesundheitszeugnis; fehlt dieses, erfolgt eine Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft für 14 Tage.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/9/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass alle Personen, die per Flug nach Österreich einreisen, zunächst 14 Tage in Selbstquarantäne bleiben müssen, es sei denn, sie legen ein aktuelles negatives COVID‑19‑Testergebnis vor. Drittstaatsangehörige aus dem Schengenraum benötigen zusätzlich ein Gesundheitszeugnis; fehlt dieses, erfolgt eine Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft für 14 Tage.Schwerpunkte
- Alle ankommenden Personen (Österreicher, EU/EWR‑Bürger, Schweizer, Familienangehörige und Inhaber eines Visums D oder einer Aufenthaltsgenehmigung) müssen sofort nach Ankunft eine 14‑tägige Selbstquarantäne beginnen, sofern sie nicht sofort ausreisen können.
- Wer ein negatives SARS‑CoV‑2‑Testergebnis (maximal vier Tage alt) in Form eines Gesundheitszeugnisses vorlegt, kann auf die 14‑tägige Selbstquarantäne verzichten.
Dokumente (PDFs)
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