Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die COVID‑19 Finanzierungsagentur des Bundes Unternehmen in der Pandemie Liquiditätshilfen gewährt und definiert den Haftungsrahmen für diese Maßnahmen.Bundesministerium für Finanzen4/13/2020XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die COVID‑19 Finanzierungsagentur des Bundes Unternehmen in der Pandemie Liquiditätshilfen gewährt und definiert den Haftungsrahmen für diese Maßnahmen.Schwerpunkte
- Die Finanzierungsagentur des Bundes wird beauftragt, Dienstleistungen zu erbringen und finanzielle Maßnahmen (z. B. Garantien) zur Sicherstellung der Liquidität von Unternehmen umzusetzen.
- Der Haftungsrahmen für die Finanzhilfen wird über Verweise auf das KMU‑Förderungsgesetz und das Garantiegesetz 1977 definiert, sodass die vorgesehenen Beträge Teil des Gesamtbetrags nach § 6a Abs. 2 ABBAG‑Gesetz sind.
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