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Finanzielle Soforthilfen für Unternehmen während COVID‑19
Verordnung vom 13.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass die COVID‑19 Finanzierungsagentur des Bundes Unternehmen in der Pandemie Liquiditätshilfen gewährt und definiert den Haftungsrahmen für diese Maßnahmen.
Bundesministerium für Finanzen4/13/2020XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass die COVID‑19 Finanzierungsagentur des Bundes Unternehmen in der Pandemie Liquiditätshilfen gewährt und definiert den Haftungsrahmen für diese Maßnahmen.

Schwerpunkte

  • Die Finanzierungsagentur des Bundes wird beauftragt, Dienstleistungen zu erbringen und finanzielle Maßnahmen (z. B. Garantien) zur Sicherstellung der Liquidität von Unternehmen umzusetzen.
  • Der Haftungsrahmen für die Finanzhilfen wird über Verweise auf das KMU‑Förderungsgesetz und das Garantiegesetz 1977 definiert, sodass die vorgesehenen Beträge Teil des Gesamtbetrags nach § 6a Abs. 2 ABBAG‑Gesetz sind.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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