Erhöhung der finanziellen Obergrenze für COVID‑Kurzarbeit auf 5 000 Mio. € im Jahr 2020
Verordnung vom 14.04.2020Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2020 eine maximale staatliche Unterstützung von 5 000 Millionen Euro für Kurzarbeiter fest.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend4/14/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2020 eine maximale staatliche Unterstützung von 5 000 Millionen Euro für Kurzarbeiter fest.Schwerpunkte
- Die finanzielle Obergrenze für Kurzarbeitsbeihilfen wird für das Jahr 2020 auf 5 000 Mio. € festgesetzt.
- Die Änderung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und wird im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 132/2020 veröffentlicht.
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