Zusammenfassung
Die Verordnung führt den 66. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue deutsche Fassung des achten Nachtrags in Kraft und hebt die alten Monographien des siebten Nachtrags auf.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/14/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den 66. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue deutsche Fassung des achten Nachtrags in Kraft und hebt die alten Monographien des siebten Nachtrags auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Ausgabe 2017, Nachtrag 9.8) wird in Kraft gesetzt.
- Die Monographien und Texte des siebten Nachtrags sowie die entsprechenden Einträge im österreichischen Arzneibuch werden außer Kraft gesetzt, weil sie durch den achten Nachtrag ersetzt werden.
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