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Zuordnung von Beamten der Fernmeldebehörde zu Verwendungs‑ und Funktionszulagengruppen
Verordnung vom 16.04.2020

Zusammenfassung

Die 159. Verordnung ordnet Beamte der Fernmeldebehörde in festgelegte Verwendungs‑ und Funktionszulagengruppen ein und tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft, wobei die frühere PT‑Zuordnungsverordnung von 2018 aufgehoben wird.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus4/16/2020XXVII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die 159. Verordnung ordnet Beamte der Fernmeldebehörde in festgelegte Verwendungs‑ und Funktionszulagengruppen ein und tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft, wobei die frühere PT‑Zuordnungsverordnung von 2018 aufgehoben wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 249b Abs. 4 des Beamten‑Dienstrechtsgesetzes 1979 und legt damit die rechtliche Grundlage für die Zuordnung von Beamten fest.
  • Sie definiert für jede Position in der Fernmeldebehörde (z. B. Abteilungsleiter, Referent, Sachbearbeiter) eine konkrete Verwendungs‑ und Funktionszulagengruppe.
Dokumente (PDFs)
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Köstinger Elisabeth

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