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COVID‑19‑Anpassungen der Rettungsflug‑Verordnung (ZARV) 1985
Verordnung vom 16.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 160/2020 ändert die ZARV‑1985, indem sie COVID‑19‑bezogene Ausnahmen für Begleitpersonal zulässt und das Tragen von Schutzhelmen bei Personen‑Außenlast‑Flügen vorschreibt. Die Regelungen gelten ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung (17. April 2020).
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/16/2020XXVII
Verkehr
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 160/2020 ändert die ZARV‑1985, indem sie COVID‑19‑bezogene Ausnahmen für Begleitpersonal zulässt und das Tragen von Schutzhelmen bei Personen‑Außenlast‑Flügen vorschreibt. Die Regelungen gelten ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung (17. April 2020).

Schwerpunkte

  • Bei medizinischer oder hygienischer Notwendigkeit im Zusammenhang mit COVID‑19 kann von der Verpflichtung zum Begleitpersonal abgewichen werden, wenn die ärztliche Leitung dies bestätigt.
  • Für Flüge mit Personen‑Außenlast muss das beförderte Personal zwingend einen Schutzhelm tragen.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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