Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Termine und Regelungen für alle abschließenden Prüfungen im Schuljahr 2019/20 fest, inklusive Hygienemaßnahmen wegen COVID‑19.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/21/2020XXVII
Bildung
Gesundheit
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Termine und Regelungen für alle abschließenden Prüfungen im Schuljahr 2019/20 fest, inklusive Hygienemaßnahmen wegen COVID‑19.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle öffentlichen höheren und mittleren Schulen und regelt sämtliche abschließenden Prüfungen, inklusive Reife‑, Diplom‑ und Externistenprüfungen, für das Schuljahr 2019/20.
- Das reguläre Unterrichtsjahr endet für mittlere Schulen am 16. März 2020 und für höhere Schulen am 3. Mai 2020; danach folgt ein ergänzender Unterricht bis zum 24. April bzw. 22. Mai 2020.
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