Zusammenfassung
Die Verordnung 168/2020 ändert die COVID‑Kurzarbeit‑Obergrenzen‑Verordnung, indem sie für das Jahr 2020 die finanzielle Obergrenze für Kurzarbeitsbeihilfen auf 7 000 Millionen Euro festsetzt.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend4/21/2020XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 168/2020 ändert die COVID‑Kurzarbeit‑Obergrenzen‑Verordnung, indem sie für das Jahr 2020 die finanzielle Obergrenze für Kurzarbeitsbeihilfen auf 7 000 Millionen Euro festsetzt.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für das Jahr 2020 eine finanzielle Obergrenze von 7 000 Millionen Euro für Kurzarbeitsbeihilfen fest.
- Die gesetzliche Grundlage der Änderung ist § 13 Abs. 1 des Arbeitsmarktpolitik‑Finanzierungsgesetzes (AMPFG).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.