<!--[-->Änderung der Gebarungsrichtlinienverordnung wegen COVID‑19‑Auswirkungen<!--]-->
Änderung der Gebarungsrichtlinienverordnung wegen COVID‑19‑Auswirkungen
Verordnung vom 22.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung von 22. April 2020 ergänzt die Gebarungsrichtlinienverordnung um Regelungen, die die Auswirkungen der COVID‑19‑Pandemie 2020 berücksichtigen. Sie tritt am Tag nach Veröffentlichung in Kraft und endet am 30. Juni 2022.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/22/2020XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 22. April 2020 ergänzt die Gebarungsrichtlinienverordnung um Regelungen, die die Auswirkungen der COVID‑19‑Pandemie 2020 berücksichtigen. Sie tritt am Tag nach Veröffentlichung in Kraft und endet am 30. Juni 2022.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz (1a) in § 1 wird eingefügt, der festlegt, dass alle Änderungen aufgrund der COVID‑19‑Pandemie 2020 und deren wirtschaftliche sowie soziale Begleitumstände zu berücksichtigen sind.
  • Ein neuer Absatz (10) in § 8 wird eingefügt, der auf den neuen § 1 Abs. 1a verweist und das Inkrafttreten am Tag nach Veröffentlichung sowie das Außerkrafttreten am 30. Juni 2022 regelt.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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7 - Tirol



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