COVID‑19‑Studienförderungsverordnung (C‑StudFV) – Sonderregelungen für das Sommersemester 2020
Verordnung vom 22.04.2020Zusammenfassung
Die Verordnung regelt Sondermaßnahmen für die Studienförderung im Sommersemester 2020 wegen COVID‑19: Sie sichert bestehende Ansprüche, verlängert Förderzeiträume und Fristen und schafft Ausnahmen bei Rückzahlungspflichten.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/22/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt Sondermaßnahmen für die Studienförderung im Sommersemester 2020 wegen COVID‑19: Sie sichert bestehende Ansprüche, verlängert Förderzeiträume und Fristen und schafft Ausnahmen bei Rückzahlungspflichten.Schwerpunkte
- Der Anspruch auf Studienförderung bleibt erhalten, auch wenn das Studium durch COVID‑19‑bedingte Einschränkungen beeinträchtigt wird.
- Die Anspruchsdauer für Studienbeihilfe (und das Mobilitätsstipendium) wird um ein Semester verlängert, sofern die Höchstdauer noch nicht überschritten ist.
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