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Änderung der Luftverkehrsregeln 2014 – Verordnung 174/2020
Verordnung vom 23.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 174/2020 aktualisiert die Luftverkehrsregeln 2014: neue Mindestflughöhen, Umbenennungen, Notfall‑Flugkategorien und erweiterte Meldungs‑ sowie Transponder‑Pflichten. Alle Änderungen traten am 21.05.2020 in Kraft.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/23/2020XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 174/2020 aktualisiert die Luftverkehrsregeln 2014: neue Mindestflughöhen, Umbenennungen, Notfall‑Flugkategorien und erweiterte Meldungs‑ sowie Transponder‑Pflichten. Alle Änderungen traten am 21.05.2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph 7a legt Mindestflughöhen für Instrumentenflüge fest, die von der zuständigen Behörde bestimmt und veröffentlicht werden müssen.
  • Der bisherige Begriff „Verbandsflüge“ wird zu „Formationsflüge“ geändert, um die Terminologie zu vereinheitlichen.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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