Zusammenfassung
Die Verordnung 175/2020 streicht zwei alte Absätze der Gebarungsrichtlinienverordnung und fügt an § 8 einen neuen Absatz ein, der das Inkrafttreten der Änderungen am Tag nach Veröffentlichung festlegt.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/23/2020XXVII
Wohnungspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 175/2020 streicht zwei alte Absätze der Gebarungsrichtlinienverordnung und fügt an § 8 einen neuen Absatz ein, der das Inkrafttreten der Änderungen am Tag nach Veröffentlichung festlegt.Schwerpunkte
- Die bisherige Regelung in § 1 Abs. 1a und § 8 Abs. 10 wird gestrichen, weil sie nicht mehr zeitgemäß ist.
- In § 8 wird ein neuer Absatz 10 eingefügt, der festlegt, dass die geänderten §§ 1 und 8 mit dem Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gelten.
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