<!--[-->Änderung der Gebarungsrichtlinienverordnung (2020)<!--]-->
Änderung der Gebarungsrichtlinienverordnung (2020)
Verordnung vom 23.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 175/2020 streicht zwei alte Absätze der Gebarungsrichtlinienverordnung und fügt an § 8 einen neuen Absatz ein, der das Inkrafttreten der Änderungen am Tag nach Veröffentlichung festlegt.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/23/2020XXVII
Wohnungspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung 175/2020 streicht zwei alte Absätze der Gebarungsrichtlinienverordnung und fügt an § 8 einen neuen Absatz ein, der das Inkrafttreten der Änderungen am Tag nach Veröffentlichung festlegt.

Schwerpunkte

  • Die bisherige Regelung in § 1 Abs. 1a und § 8 Abs. 10 wird gestrichen, weil sie nicht mehr zeitgemäß ist.
  • In § 8 wird ein neuer Absatz 10 eingefügt, der festlegt, dass die geänderten §§ 1 und 8 mit dem Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gelten.
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Schramböck Margarete, Dr.

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7 - Tirol



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