Zusammenfassung
Die Verordnung hebt vom 24. April bis 17. Mai 2020 das Fahrverbot an Wochenenden und Feiertagen wegen COVID‑19 kurzzeitig auf.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/23/2020XXVII
Verkehr
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt vom 24. April bis 17. Mai 2020 das Fahrverbot an Wochenenden und Feiertagen wegen COVID‑19 kurzzeitig auf.Schwerpunkte
- Das bestehende Fahrverbot an Wochenenden und Feiertagen wird vorübergehend aufgehoben.
- Die Aufhebung gilt vom 24. April 2020 (Tag nach Kundmachung) bis zum 17. Mai 2020.
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