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Vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn (Mai‑Nov 2020)
Verordnung vom 24.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung führt vom 15. Mai bis zum 11. November 2020 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein. Der Straßenverkehr darf nur über offizielle Grenzübergangsstellen passieren.
Bundesministerium für Inneres4/24/2020XXVII
Grenzverkehr
Grenzkontrollen
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt vom 15. Mai bis zum 11. November 2020 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein. Der Straßenverkehr darf nur über offizielle Grenzübergangsstellen passieren.

Schwerpunkte

  • Temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn.
  • Der Straßenverkehr darf nur an offiziellen Grenzübergangsstellen die Grenze überqueren.
Dokumente (PDFs)
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Nehammer Karl, MSc

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