Zusammenfassung
Die Verordnung zur vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Italien, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Tschechien und Slowakei wird geändert. Das Datum für den Beginn der Kontrollen wird von 27. April 2020 auf 7. Mai 2020 verschoben.Bundesministerium für Inneres4/24/2020XXVII
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung zur vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Italien, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Tschechien und Slowakei wird geändert. Das Datum für den Beginn der Kontrollen wird von 27. April 2020 auf 7. Mai 2020 verschoben.Schwerpunkte
- Das Datum für den Beginn der Grenzkontrollen zu Italien und Deutschland wird von 27. April 2020 auf 7. Mai 2020 verschoben.
- Das gleiche Datum wird für die Grenzkontrollen zu Schweiz, Liechtenstein, Tschechien und Slowakei geändert.
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