<!--[-->Erhöhung des Haftungsrahmens für das KMU‑Förderungsgesetz wegen COVID‑19<!--]-->
Erhöhung des Haftungsrahmens für das KMU‑Förderungsgesetz wegen COVID‑19
Verordnung vom 24.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt den Höchstbetrag der staatlichen Haftung für das KMU‑Förderungsgesetz von 1,25 Mrd. € auf 3,75 Mrd. € an, um Unternehmen während der COVID‑19‑Krise besser zu unterstützen.
Bundesministerium für Finanzen4/24/2020XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt den Höchstbetrag der staatlichen Haftung für das KMU‑Förderungsgesetz von 1,25 Mrd. € auf 3,75 Mrd. € an, um Unternehmen während der COVID‑19‑Krise besser zu unterstützen.

Schwerpunkte

  • Der Höchstbetrag der staatlichen Haftung wird von 1 250 Mio. € auf 3 750 Mio. € erhöht.
  • Ziel ist, die finanzielle Absicherung für KMU während der COVID‑19‑Krise zu stärken.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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