Zusammenfassung
Die Verordnung hebt den Höchstbetrag der staatlichen Haftung für das KMU‑Förderungsgesetz von 1,25 Mrd. € auf 3,75 Mrd. € an, um Unternehmen während der COVID‑19‑Krise besser zu unterstützen.Bundesministerium für Finanzen4/24/2020XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt den Höchstbetrag der staatlichen Haftung für das KMU‑Förderungsgesetz von 1,25 Mrd. € auf 3,75 Mrd. € an, um Unternehmen während der COVID‑19‑Krise besser zu unterstützen.Schwerpunkte
- Der Höchstbetrag der staatlichen Haftung wird von 1 250 Mio. € auf 3 750 Mio. € erhöht.
- Ziel ist, die finanzielle Absicherung für KMU während der COVID‑19‑Krise zu stärken.
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