<!--[-->COVID‑19‑Maßnahmen in Strafsachen – Besucherbeschränkungen und Aufhebung von § 3<!--]-->
COVID‑19‑Maßnahmen in Strafsachen – Besucherbeschränkungen und Aufhebung von § 3
Verordnung vom 27.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert bestehende Maßnahmen zur Eindämmung von COVID‑19 in Strafsachen: § 3 wird aufgehoben, neue Besucherbeschränkungen werden in § 5 eingeführt und das Datum in § 8 angepasst. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Mai 2020.
Bundesministerium für Justiz4/27/2020XXVII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert bestehende Maßnahmen zur Eindämmung von COVID‑19 in Strafsachen: § 3 wird aufgehoben, neue Besucherbeschränkungen werden in § 5 eingeführt und das Datum in § 8 angepasst. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Mai 2020.

Schwerpunkte

  • Der bisherige Paragraph 3 wird vollständig aufgehoben.
  • In § 5 wird ein neuer Absatz (2) eingefügt, der regelt, dass pro Inhaftiert nur ein Besucher gleichzeitig zugelassen wird – mit Ausnahme für Kinder unter 14 Jahren, die von einer erwachsenen Begleitperson begleitet werden dürfen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.