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Weingartengrunderhebungsverordnung 2020 – Statistik zu Weinbergflächen
Verordnung vom 29.04.2020

Zusammenfassung

Die Weingartengrunderhebungsverordnung 2020 legt fest, dass die Bundesanstalt Statistik Österreich bis zum 30. September 2021 eine Statistik über die im Jahr 2020 bewirtschafteten Weingartenflächen erstellt. Daten werden am Stichtag 31. Juli 2020 erhoben, wobei Verwaltungsdaten vorrangig genutzt und Befragungen als Ergänzung durchgeführt werden. Die Ministerin für Landwirtschaft erstattet der Behörde 39 255 Euro; die Verordnung endet am 30. Juni 2022.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus4/29/2020XXVII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Weingartengrunderhebungsverordnung 2020 legt fest, dass die Bundesanstalt Statistik Österreich bis zum 30. September 2021 eine Statistik über die im Jahr 2020 bewirtschafteten Weingartenflächen erstellt. Daten werden am Stichtag 31. Juli 2020 erhoben, wobei Verwaltungsdaten vorrangig genutzt und Befragungen als Ergänzung durchgeführt werden. Die Ministerin für Landwirtschaft erstattet der Behörde 39 255 Euro; die Verordnung endet am 30. Juni 2022.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss bis zum 30. September 2021 eine Statistik über die Weingartenflächen 2020 erstellen, um EU‑Statistikpflichten zu erfüllen.
  • Erfasst werden landwirtschaftliche Betriebe, die zum Stichtag (31. Juli 2020) Weingartenflächen bewirtschaften, die für Trauben, Most, Wein oder vegetatives Vermehrungsgut bestimmt sind.
Dokumente (PDFs)
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Köstinger Elisabeth

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