<!--[-->Änderung der Heereslenkberechtigung – Anerkennung ziviler Führerscheine bei Militäreinsätzen<!--]-->
Änderung der Heereslenkberechtigung – Anerkennung ziviler Führerscheine bei Militäreinsätzen
Verordnung vom 29.04.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2020 ergänzt die Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 um einen neuen Absatz, der bestimmte zivile Lizenzen im Einsatzfall als militärische Fahrberechtigungen anerkennt, und regelt das Inkrafttreten dieser Änderung.
Bundesministerium für Landesverteidigung4/29/2020XXVII
Sicherheit
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2020 ergänzt die Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 um einen neuen Absatz, der bestimmte zivile Lizenzen im Einsatzfall als militärische Fahrberechtigungen anerkennt, und regelt das Inkrafttreten dieser Änderung.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz (§ 15 Abs. 4) erlaubt die Anerkennung bereits erteilter ziviler Lenkberechtigungen der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE als Heereslenkberechtigungen, wenn diese im Rahmen eines Bundesheereinsatzes benötigt werden und die frühere Heereslenkberechtigung durch Zeitablauf erloschen ist.
  • Ein neuer Unterabschnitt (§ 17 Abs. 1b) legt fest, dass der neue § 15 Abs. 4 am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft tritt.
Dokumente (PDFs)
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