Zusammenfassung
Die Verordnung zur Sicherstellung der Integrität von elektronischen Identifikationsverfahren im Notariat wird am 29. April 2020 geändert: Der Titel wird angepasst, ein neuer § 5a erlaubt Video‑Identifikation und § 6 wird neu strukturiert.Bundesministerium für Justiz4/29/2020XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung zur Sicherstellung der Integrität von elektronischen Identifikationsverfahren im Notariat wird am 29. April 2020 geändert: Der Titel wird angepasst, ein neuer § 5a erlaubt Video‑Identifikation und § 6 wird neu strukturiert.Schwerpunkte
- Ein neuer § 5a ermöglicht Notaren, die Identität einer bereits bekannten Person per Video‑Chat zu prüfen, wenn diese ihren Lichtbildausweis zeigt und der Notar Bildschirmkopien anfertigt.
- Der bisherige § 6 wird in Absatz (1) und einen neuen Absatz (2) unterteilt; Absatz (2) regelt das Inkraft‑ und Außerkrafttreten der Änderungen.
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