Zusammenfassung
Die 187. Verordnung vom 29. April 2020 ändert die Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz: Sie korrigiert Datumsangaben in § 645 Abs. 2 und fügt einen neuen Absatz 4 hinzu, der das Inkrafttreten der Änderungen regelt.Bundesministerium für Justiz4/29/2020XXVII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die 187. Verordnung vom 29. April 2020 ändert die Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz: Sie korrigiert Datumsangaben in § 645 Abs. 2 und fügt einen neuen Absatz 4 hinzu, der das Inkrafttreten der Änderungen regelt.Schwerpunkte
- Die Datumsangaben im zweiten Absatz von § 645 werden von „30. April 2020“ auf „30. Juni 2020“ und von „1. Mai 2020“ auf „1. Juli 2020“ geändert.
- Ein neuer Absatz 4 wird zu § 645 hinzugefügt, der regelt, dass die geänderten Bestimmungen des Absatzes 2 mit dem Tag nach Kundmachung gelten.
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