<!--[-->Änderung der Geschäftsordnung für Gerichte I. und II. Instanz (2020)<!--]-->
Änderung der Geschäftsordnung für Gerichte I. und II. Instanz (2020)
Verordnung vom 29.04.2020

Zusammenfassung

Die 187. Verordnung vom 29. April 2020 ändert die Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz: Sie korrigiert Datumsangaben in § 645 Abs. 2 und fügt einen neuen Absatz 4 hinzu, der das Inkrafttreten der Änderungen regelt.
Bundesministerium für Justiz4/29/2020XXVII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die 187. Verordnung vom 29. April 2020 ändert die Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz: Sie korrigiert Datumsangaben in § 645 Abs. 2 und fügt einen neuen Absatz 4 hinzu, der das Inkrafttreten der Änderungen regelt.

Schwerpunkte

  • Die Datumsangaben im zweiten Absatz von § 645 werden von „30. April 2020“ auf „30. Juni 2020“ und von „1. Mai 2020“ auf „1. Juli 2020“ geändert.
  • Ein neuer Absatz 4 wird zu § 645 hinzugefügt, der regelt, dass die geänderten Bestimmungen des Absatzes 2 mit dem Tag nach Kundmachung gelten.
Dokumente (PDFs)
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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