Zusammenfassung
Die Verordnung 188/2020 setzt für das Jahr 2020 eine Obergrenze von zehn Milliarden Euro für die finanzielle Unterstützung von Kurzarbeit fest.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend4/30/2020XXVII
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 188/2020 setzt für das Jahr 2020 eine Obergrenze von zehn Milliarden Euro für die finanzielle Unterstützung von Kurzarbeit fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für das Jahr 2020 eine finanzielle Obergrenze von zehn Milliarden Euro für Kurzarbeitsbeihilfen fest.
- Die Obergrenze basiert auf § 13 Abs. 1 des Arbeitsmarktpolitik‑Finanzierungsgesetzes (AMPFG).
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