Zusammenfassung
Die Verordnung 198/2020 regelt neue Termine für das Ende des Schuljahres und die Durchführung von Abschlussprüfungen im Jahr 2020, um den schulischen Ablauf während der COVID‑19‑Pandemie zu sichern.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/4/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 198/2020 regelt neue Termine für das Ende des Schuljahres und die Durchführung von Abschlussprüfungen im Jahr 2020, um den schulischen Ablauf während der COVID‑19‑Pandemie zu sichern.Schwerpunkte
- Das Unterrichtsjahr endet für mittlere Schulen am 16. März 2020 und für höhere Schulen am 3. Mai 2020; die Schülerinnen und Schüler bleiben bis zum Sonntag vor der Klausur an ihrer Schule eingeschrieben.
- Unterricht an berufsbildenden mittleren Schulen wird bis zum 5. Mai 2020 fortgeführt, außer an Schulen, die am 4./5. Mai noch Hygienemaßnahmen einrichten müssen.
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