Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht Bediensteten des neuen Klimaschutz‑Ministeriums, ihre Grundausbildung aus dem alten BMLFUW‑System bis zum 31. Dezember 2021 fortzusetzen oder in das neue Ausbildungssystem zu wechseln, und ersetzt das Fach „Ressortrecht“ durch eine ressortspezifische Schulung.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie5/5/2020XXVII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht Bediensteten des neuen Klimaschutz‑Ministeriums, ihre Grundausbildung aus dem alten BMLFUW‑System bis zum 31. Dezember 2021 fortzusetzen oder in das neue Ausbildungssystem zu wechseln, und ersetzt das Fach „Ressortrecht“ durch eine ressortspezifische Schulung.Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die Fortführung der Grundausbildung für Mitarbeitende, die mit dem Ministeriumswechsel am 29. Jänner 2020 in das neue Ressort übergegangen sind.
- Mitarbeitende können bis zum 31. Dezember 2021 entscheiden, ob sie die alte Ausbildung nach der BMLFUW‑Verordnung weiterführen oder in die neue Grundausbildungsverordnung des BMVIT wechseln.
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