Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Zivildienstleistende ab dem 1. Jänner 2020 eine Grundvergütung von 346,70 € und einen Zuschlag von 189,90 € erhalten.Bundesministerium für Inneres1/2/2020XXVII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Zivildienstleistende ab dem 1. Jänner 2020 eine Grundvergütung von 346,70 € und einen Zuschlag von 189,90 € erhalten.Schwerpunkte
- Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf 346,70 € festgelegt.
- Ein zusätzlicher Zuschlag von 189,90 € wird zur Grundvergütung gezahlt.
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