<!--[-->Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (ab 01.01.2020)<!--]-->
Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (ab 01.01.2020)
Verordnung vom 02.01.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Zivildienstleistende ab dem 1. Jänner 2020 eine Grundvergütung von 346,70 € und einen Zuschlag von 189,90 € erhalten.
Bundesministerium für Inneres1/2/2020XXVII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Zivildienstleistende ab dem 1. Jänner 2020 eine Grundvergütung von 346,70 € und einen Zuschlag von 189,90 € erhalten.

Schwerpunkte

  • Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf 346,70 € festgelegt.
  • Ein zusätzlicher Zuschlag von 189,90 € wird zur Grundvergütung gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Peschorn Wolfgang, Dr.

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