Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Mai 2020)
Verordnung vom 05.05.2020Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Mai 2020 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet wird. Die Sätze variieren je nach Dienstort.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten5/5/2020XXVII
Finanzwesen
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Mai 2020 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet wird. Die Sätze variieren je nach Dienstort.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für Mai 2020 den Hundertsatz fest, der zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete verwendet wird.
- Die Hundertsätze unterscheiden sich stark nach Dienstort – von 0 % (keine Zulage) bis zu 53 % in Städten wie Hongkong oder Zürich.
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