Änderung der Grenzkontrollen – Einbeziehung des Wasserwegs und Terminverschiebung
Verordnung vom 05.05.2020Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die bestehenden Grenzkontroll‑Regeln um den Wasserweg und verschiebt das Inkrafttretensdatum von 7. Mai 2020 auf 31. Mai 2020.Bundesministerium für Inneres5/5/2020XXVII
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die bestehenden Grenzkontroll‑Regeln um den Wasserweg und verschiebt das Inkrafttretensdatum von 7. Mai 2020 auf 31. Mai 2020.Schwerpunkte
- Der Begriff „zu Lande“ wird zu „zu Lande und zu Wasser“ erweitert, sodass die Regelungen nun auch für den See- bzw. Schiffsverkehr gelten.
- Das Inkrafttretensdatum wird von 7. Mai 2020 auf 31. Mai 2020 verschoben, um Behörden mehr Vorbereitungszeit zu geben.
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