Abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung (Messstrecken) auf der A4 Ost – Verordnung 2020
Verordnung vom 07.05.2020Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt, welche Abschnitte der A4 Ost von 2020 an bis auf Weiteres mit Messstrecken zur Geschwindigkeitsüberwachung ausgestattet werden und hebt die Vorgängerverordnung von 2019 auf.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie5/7/2020XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt, welche Abschnitte der A4 Ost von 2020 an bis auf Weiteres mit Messstrecken zur Geschwindigkeitsüberwachung ausgestattet werden und hebt die Vorgängerverordnung von 2019 auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass auf der A4 Ost zwei Messstrecken eingerichtet werden: von km 19,375 bis km 27,810 (Richtung Ungarn) und von km 27,810 zurück bis km 19,350 (Richtung Wien).
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmer informiert sind.
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