<!--[-->COVID‑19‑Verordnung für das Schulwesen (C‑SchVO) 2020/21<!--]-->
COVID‑19‑Verordnung für das Schulwesen (C‑SchVO) 2020/21
Verordnung vom 13.05.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt ortsungebundenen Unterricht, Hygienemaßnahmen und digitale Prüfungen für das Schuljahr 2019/20 bis zum Ende des Schuljahres 2020/21, um die COVID‑19‑Folgen im Schulwesen zu bewältigen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/13/2020XXVII
Bildung
Gesundheit
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt ortsungebundenen Unterricht, Hygienemaßnahmen und digitale Prüfungen für das Schuljahr 2019/20 bis zum Ende des Schuljahres 2020/21, um die COVID‑19‑Folgen im Schulwesen zu bewältigen.

Schwerpunkte

  • Einführung von ortsungebundenem Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 16. März 2020 bis zum Ende des Schuljahres 2019/20; die Klassen 1‑8 erhalten ab dem 18. März 2020 vollständig remote Unterricht.
  • Ausnahmen vom ortsungebundenen Unterricht für bestimmte Schularten, Klassenstufen und Gruppen (z. B. Abschlussklassen ab dem 4./5. Mai 2020), detailliert in Anlage A.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Faßmann Heinz, Dr. © Parlamentsdirektion

Faßmann Heinz, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.