Zusammenfassung
Die Verordnung regelt ortsungebundenen Unterricht, Hygienemaßnahmen und digitale Prüfungen für das Schuljahr 2019/20 bis zum Ende des Schuljahres 2020/21, um die COVID‑19‑Folgen im Schulwesen zu bewältigen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/13/2020XXVII
Bildung
Gesundheit
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt ortsungebundenen Unterricht, Hygienemaßnahmen und digitale Prüfungen für das Schuljahr 2019/20 bis zum Ende des Schuljahres 2020/21, um die COVID‑19‑Folgen im Schulwesen zu bewältigen.Schwerpunkte
- Einführung von ortsungebundenem Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 16. März 2020 bis zum Ende des Schuljahres 2019/20; die Klassen 1‑8 erhalten ab dem 18. März 2020 vollständig remote Unterricht.
- Ausnahmen vom ortsungebundenen Unterricht für bestimmte Schularten, Klassenstufen und Gruppen (z. B. Abschlussklassen ab dem 4./5. Mai 2020), detailliert in Anlage A.
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