Zusammenfassung
Die Verordnung von 2020 ergänzt die Studienförderungsregelung für Konservatorien, fügt neue Institutionen hinzu und korrigiert Tabellenangaben.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/14/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2020 ergänzt die Studienförderungsregelung für Konservatorien, fügt neue Institutionen hinzu und korrigiert Tabellenangaben.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (15) wird zu § 4 hinzugefügt; er tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und gilt für Förderanträge ab dem Studienjahr 2019/20.
- Das Prayner Konservatorium (Ziffer 7) wird als förderberechtigte Einrichtung aufgenommen.
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