<!--[-->Erhöhung des KMU‑Haftungsrahmens wegen COVID‑19 auf 1,625 Mio. €<!--]-->
Erhöhung des KMU‑Haftungsrahmens wegen COVID‑19 auf 1,625 Mio. €
Verordnung vom 15.05.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung erhöht den Betrag, den der Staat kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen der COVID‑19‑Förderung zur Verfügung stellt, von 625 Millionen Euro auf 1 625 Millionen Euro.
Bundesministerium für Finanzen5/15/2020XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung erhöht den Betrag, den der Staat kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen der COVID‑19‑Förderung zur Verfügung stellt, von 625 Millionen Euro auf 1 625 Millionen Euro.

Schwerpunkte

  • Der förderfähige Betrag im Haftungsrahmen wird von 625 Millionen Euro auf 1 625 Millionen Euro erhöht.
  • Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 7 Abs. 2a des KMU‑Förderungsgesetzes.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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