Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht den Betrag, den der Staat kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen der COVID‑19‑Förderung zur Verfügung stellt, von 625 Millionen Euro auf 1 625 Millionen Euro.Bundesministerium für Finanzen5/15/2020XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht den Betrag, den der Staat kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen der COVID‑19‑Förderung zur Verfügung stellt, von 625 Millionen Euro auf 1 625 Millionen Euro.Schwerpunkte
- Der förderfähige Betrag im Haftungsrahmen wird von 625 Millionen Euro auf 1 625 Millionen Euro erhöht.
- Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 7 Abs. 2a des KMU‑Förderungsgesetzes.
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