Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Weiterbildungsverordnung orale Substitution, indem sie den Titel präzisiert und § 9 Abs. 13 ergänzt, sodass die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten für die Opioid‑Substitutionsbehandlung klar geregelt ist.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/18/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Weiterbildungsverordnung orale Substitution, indem sie den Titel präzisiert und § 9 Abs. 13 ergänzt, sodass die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten für die Opioid‑Substitutionsbehandlung klar geregelt ist.Schwerpunkte
- Der Titel der Weiterbildungsverordnung wird zu „Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Weiterbildung zur/zum mit Fragen des Suchtgiftmissbrauchs hinreichend vertrauten Ärztin/Arzt für den Bereich der Opioid‑Substitutionsbehandlung von Patientinnen/Patienten mit Substanzgebrauchsstörung (Weiterbildungsverordnung Opioid‑Substitution)“.
- § 9 Abs. 13 wird ergänzt und legt fest, dass die Verordnung am Tag nach ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 216/2020) in Kraft tritt.
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