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Lehrlingsentschädigung für Kraftfahrzeugverleihunternehmungen (2020)
Verordnung vom 03.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen fest und definiert zusätzlich Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration sowie Regelungen zur Überstundenbezahlung.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend2/3/2020XXVII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen fest und definiert zusätzlich Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration sowie Regelungen zur Überstundenbezahlung.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet, Unternehmen der Kraftfahrzeugvermietung ohne Fahrer und Lehrberechtigte im Beruf Bürokaufmann/-frau.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 576,40 € im 1. Lehrjahr, 823,40 € im 2. Lehrjahr und 1 152,80 € im 3. Lehrjahr.
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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