Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen fest und definiert zusätzlich Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration sowie Regelungen zur Überstundenbezahlung.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend2/3/2020XXVII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen fest und definiert zusätzlich Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration sowie Regelungen zur Überstundenbezahlung.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet, Unternehmen der Kraftfahrzeugvermietung ohne Fahrer und Lehrberechtigte im Beruf Bürokaufmann/-frau.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 576,40 € im 1. Lehrjahr, 823,40 € im 2. Lehrjahr und 1 152,80 € im 3. Lehrjahr.
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