Änderung des Luftfahrzeug‑Landeverbots und der Schienenverkehrs‑Verordnung wegen COVID‑19
Verordnung vom 20.05.2020Zusammenfassung
Im Mai 2020 wurden die Verordnungen zum Luftfahrzeug‑Landeverbot und zur Einstellung des Schienenverkehrs wegen COVID‑19 geändert. Belarus wurde als neues Risikogebiet für das Luftfahrt‑Verbot aufgenommen, und Formulierungen in der Schienenverkehrs‑Verordnung wurden angepasst. Die Regelungen traten am 22. Mai 2020 in Kraft und endeten am 14. Juni 2020.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/20/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Im Mai 2020 wurden die Verordnungen zum Luftfahrzeug‑Landeverbot und zur Einstellung des Schienenverkehrs wegen COVID‑19 geändert. Belarus wurde als neues Risikogebiet für das Luftfahrt‑Verbot aufgenommen, und Formulierungen in der Schienenverkehrs‑Verordnung wurden angepasst. Die Regelungen traten am 22. Mai 2020 in Kraft und endeten am 14. Juni 2020.Schwerpunkte
- Der Landeverbot für Luftfahrzeuge wird um das Risikogebiet Belarus erweitert.
- Im Titel der Schienenverkehrs‑Verordnung wird die Formulierung angepasst, um die Wortfolge „oder Liechtenstein“ zu entfernen.
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