Verordnung zu den Befugnissen österreichischer Einsatzkräfte in der EU‑Operation EUNAVFOR MED IRINI
Verordnung vom 22.05.2020Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Aufgaben und Befugnisse österreichischer Truppen im Rahmen der EU‑Operation EUNAVFOR MED IRINI, darunter das Umsetzen des UN‑Waffenembargos, die Überwachung illegaler Ölexporte aus Libyen und die Unterstützung der libyschen Küstenwache.Bundesministerium für Landesverteidigung5/22/2020XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Aufgaben und Befugnisse österreichischer Truppen im Rahmen der EU‑Operation EUNAVFOR MED IRINI, darunter das Umsetzen des UN‑Waffenembargos, die Überwachung illegaler Ölexporte aus Libyen und die Unterstützung der libyschen Küstenwache.Schwerpunkte
- Die Einsatzkräfte sollen das UN‑Waffenembargo gegen Libyen umsetzen, indem sie Luft‑, Satelliten‑ und Seemedien einsetzen.
- Sie überwachen illegale Ölexporte aus Libyen und sammeln dafür Daten aus verschiedenen Quellen.
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