<!--[-->Änderung der E‑PRTR‑Begleitverordnung (2020)<!--]-->
Änderung der E‑PRTR‑Begleitverordnung (2020)
Verordnung vom 25.05.2020

Zusammenfassung

Die 223. Verordnung von 2020 ändert die E‑PRTR‑Begleitverordnung, um die österreichische Schadstoffmeldungs‑Pflicht an die EU‑PRTR‑Verordnung anzupassen und Zuständigkeiten klar zu regeln. Wesentliche Änderungen betreffen Fristen, Zuständigkeitsbezeichnungen und Formulierungen in mehreren Paragraphen.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie5/25/2020XXVII
Umwelt
Mineralrohstoff
Abfallwirtschaft
Wasserbewirtschaftung

Zusammenfassung

Die 223. Verordnung von 2020 ändert die E‑PRTR‑Begleitverordnung, um die österreichische Schadstoffmeldungs‑Pflicht an die EU‑PRTR‑Verordnung anzupassen und Zuständigkeiten klar zu regeln. Wesentliche Änderungen betreffen Fristen, Zuständigkeitsbezeichnungen und Formulierungen in mehreren Paragraphen.

Schwerpunkte

  • Der Gegenstand der Verordnung wird definiert: Sie regelt die Begleitbestimmungen zur EU‑PRTR‑Verordnung.
  • Die jährliche Meldung muss elektronisch bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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