Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Hochschul‑Aufnahmeverordnung regelt für das Studienjahr 2020/21 einheitliche Fristen und Hygieneregeln für Aufnahmeverfahren an allen österreichischen Hochschulen. Sie legt fest, wann persönliche Prüfungen stattfinden dürfen und welche Schutzmaßnahmen zu beachten sind.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/25/2020XXVII
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Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Hochschul‑Aufnahmeverordnung regelt für das Studienjahr 2020/21 einheitliche Fristen und Hygieneregeln für Aufnahmeverfahren an allen österreichischen Hochschulen. Sie legt fest, wann persönliche Prüfungen stattfinden dürfen und welche Schutzmaßnahmen zu beachten sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten, die im Studienjahr 2020/21 noch nicht abgeschlossene Aufnahmeverfahren durchführen.
- Persönliche Prüfungen dürfen nur im Zeitraum vom 13. Juli bis 15. September 2020 oder vom 28. bis 30. September 2020 stattfinden; bei mehr als 250 Prüflingen erst ab dem 1. August.
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