<!--[-->COVID‑19‑Hochschul‑Aufnahmeverordnung 2020/21 (C‑HAV)<!--]-->
COVID‑19‑Hochschul‑Aufnahmeverordnung 2020/21 (C‑HAV)
Verordnung vom 25.05.2020

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Hochschul‑Aufnahmeverordnung regelt für das Studienjahr 2020/21 einheitliche Fristen und Hygieneregeln für Aufnahmeverfahren an allen österreichischen Hochschulen. Sie legt fest, wann persönliche Prüfungen stattfinden dürfen und welche Schutzmaßnahmen zu beachten sind.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/25/2020XXVII
Bildung
Gesundheit
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Hochschul‑Aufnahmeverordnung regelt für das Studienjahr 2020/21 einheitliche Fristen und Hygieneregeln für Aufnahmeverfahren an allen österreichischen Hochschulen. Sie legt fest, wann persönliche Prüfungen stattfinden dürfen und welche Schutzmaßnahmen zu beachten sind.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten, die im Studienjahr 2020/21 noch nicht abgeschlossene Aufnahmeverfahren durchführen.
  • Persönliche Prüfungen dürfen nur im Zeitraum vom 13. Juli bis 15. September 2020 oder vom 28. bis 30. September 2020 stattfinden; bei mehr als 250 Prüflingen erst ab dem 1. August.
Dokumente (PDFs)
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Faßmann Heinz, Dr.

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