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COVID‑19‑Bedingte Beitragspause für Schülerheime (Verordnung 229/2020)
Verordnung vom 27.05.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 229/2020 sorgt dafür, dass für April und Mai 2020 keine Beiträge für Schülerheime zu zahlen sind und legt fest, wie die Beiträge für Juni 2020 berechnet werden. Sie tritt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 27. Mai 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/27/2020XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 229/2020 sorgt dafür, dass für April und Mai 2020 keine Beiträge für Schülerheime zu zahlen sind und legt fest, wie die Beiträge für Juni 2020 berechnet werden. Sie tritt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 27. Mai 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Für die Beitragsmonate April 2020 und Mai 2020 müssen keine Beiträge gezahlt werden, weil der Unterricht wegen der Corona‑Pandemie größtenteils nicht stattfand.
  • Für den Monat Juni 2020 wird die Beitragshöhe anhand der Tage berechnet, an denen ein Kind bis zum 29. Mai 2020 für den Monat angemeldet ist; alternativ kann eine monatliche Durchschnittsbetrachtung verwendet werden.
Dokumente (PDFs)
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Faßmann Heinz, Dr.

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