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Änderung der Leit‑Ethikkommissions‑Verordnung 2020
Verordnung vom 05.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 5. Februar 2020 ändert die Leit‑Ethikkommissions‑Verordnung, indem sie festlegt, dass eine Ethikkommission erst dann als erfahren gilt, wenn sie seit mindestens drei Jahren besteht und in dieser Zeit zahlreiche klinische Prüfungen verschiedener Phasen beurteilt hat.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/5/2020XXVII
Gesundheit
Forschung und geistiges Eigentum

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 5. Februar 2020 ändert die Leit‑Ethikkommissions‑Verordnung, indem sie festlegt, dass eine Ethikkommission erst dann als erfahren gilt, wenn sie seit mindestens drei Jahren besteht und in dieser Zeit zahlreiche klinische Prüfungen verschiedener Phasen beurteilt hat.

Schwerpunkte

  • Die Novellierung beruft sich auf § 41b Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes als rechtliche Grundlage.
  • Der zweite Satz von § 3 Abs. 1 wird geändert: Eine Ethikkommission gilt als erfahren, wenn sie mindestens drei Jahre besteht und in dieser Zeit zahlreiche Prüfungen verschiedener Phasen beurteilt hat.
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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