Zusammenfassung
Die Verordnung vom 5. Februar 2020 ändert die Leit‑Ethikkommissions‑Verordnung, indem sie festlegt, dass eine Ethikkommission erst dann als erfahren gilt, wenn sie seit mindestens drei Jahren besteht und in dieser Zeit zahlreiche klinische Prüfungen verschiedener Phasen beurteilt hat.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/5/2020XXVII
Gesundheit
Forschung und geistiges Eigentum
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 5. Februar 2020 ändert die Leit‑Ethikkommissions‑Verordnung, indem sie festlegt, dass eine Ethikkommission erst dann als erfahren gilt, wenn sie seit mindestens drei Jahren besteht und in dieser Zeit zahlreiche klinische Prüfungen verschiedener Phasen beurteilt hat.Schwerpunkte
- Die Novellierung beruft sich auf § 41b Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes als rechtliche Grundlage.
- Der zweite Satz von § 3 Abs. 1 wird geändert: Eine Ethikkommission gilt als erfahren, wenn sie mindestens drei Jahre besteht und in dieser Zeit zahlreiche Prüfungen verschiedener Phasen beurteilt hat.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.