COVID‑19‑Lockerungsverordnung 2. Novelle – Regeln für Masken, Abstand und öffentliche Einrichtungen
Verordnung vom 27.05.2020Zusammenfassung
Die zweite COVID‑19‑Lockerungsverordnung von Mai 2020 lockert bestehende Maßnahmen, führt aber neue Detailregelungen für Masken, Abstand, Beförderung, Bäder, Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungen ein, die bis 31. August 2020 gelten.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/27/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die zweite COVID‑19‑Lockerungsverordnung von Mai 2020 lockert bestehende Maßnahmen, führt aber neue Detailregelungen für Masken, Abstand, Beförderung, Bäder, Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungen ein, die bis 31. August 2020 gelten.Schwerpunkte
- Die Masken‑ bzw. Mund‑Nasen‑Schutzpflicht gilt nicht, solange sich Personen auf ihren zugewiesenen Sitzplätzen befinden.
- Ein Mindestabstand von einem Meter ist grundsätzlich zu wahren; wenn das nicht möglich ist, müssen technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen (z. B. Trennwände, feste Teams) eingesetzt werden.
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