Zusammenfassung
Die Verordnung verschiebt das Enddatum der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Italien, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Tschechien und Slowakei vom 31. Mai 2020 auf den 15. Juni 2020.Bundesministerium für Inneres5/28/2020XXVII
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung verschiebt das Enddatum der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Italien, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Tschechien und Slowakei vom 31. Mai 2020 auf den 15. Juni 2020.Schwerpunkte
- Das Enddatum der temporären Grenzkontrollen wird von 31. Mai 2020 auf 15. Juni 2020 verschoben.
- Die Änderung betrifft die bestehenden Verordnungen für die Binnengrenzen zu Italien und Deutschland sowie zu Schweiz, Liechtenstein, Tschechien und Slowakei.
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