<!--[-->Änderung der Kontrollgerätekartenverordnung – 4. Novelle (2020)<!--]-->
Änderung der Kontrollgerätekartenverordnung – 4. Novelle (2020)
Verordnung vom 28.05.2020

Zusammenfassung

Die 4. Novelle zur Kontrollgerätekartenverordnung aktualisiert EU‑Bezüge, senkt die Gerätegebühr von 70 € auf 28 € und ergänzt § 8 um einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten regelt.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie5/28/2020XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die 4. Novelle zur Kontrollgerätekartenverordnung aktualisiert EU‑Bezüge, senkt die Gerätegebühr von 70 € auf 28 € und ergänzt § 8 um einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten regelt.

Schwerpunkte

  • Die Verweisungen auf die alte EU‑Verordnung (Nr. 881/1992) werden durch die aktuelle Nummer (Nr. 1072/2009) ersetzt.
  • Die Verweise auf die alte EWG‑Richtlinie (Nr. 3820/85) werden durch die aktuelle EG‑Verordnung (Nr. 561/2006) ersetzt.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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