Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. Mai 2020 ändert die COVID‑19‑Sonderregelungen für Strafverfahren. Sie führt einen neuen zweiten Satz in § 4 ein, der Geschworenengerichtsverfahren nur bei besonders gewichtigen Gründen zulässt, und passt das Datum in § 8 Abs. 1 an.Bundesministerium für Justiz5/29/2020XXVII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. Mai 2020 ändert die COVID‑19‑Sonderregelungen für Strafverfahren. Sie führt einen neuen zweiten Satz in § 4 ein, der Geschworenengerichtsverfahren nur bei besonders gewichtigen Gründen zulässt, und passt das Datum in § 8 Abs. 1 an.Schwerpunkte
- Ein neuer zweiter Satz wird in § 4 eingefügt, der das Verfahren vor dem Landesgericht als Geschworenengericht nur zulässt, wenn im Einzelfall besonders gewichtige Gründe vorliegen.
- In § 8 Abs. 1 wird das Datum von „31. Mai 2020“ auf „30. September 2020“ geändert.
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