Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund im Jahr 2016 insgesamt 783 943,92 Euro als Pauschalvergütung an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.Bundesministerium für Justiz5/29/2020XXVII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund im Jahr 2016 insgesamt 783 943,92 Euro als Pauschalvergütung an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Gesamtsumme der Pauschalvergütung für das Jahr 2016 auf 783 943,92 Euro fest.
- Die Vergütung betrifft Leistungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die in überdurchschnittlich langen Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO tätig waren und nach § 45 RAO bestellt wurden.
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