<!--[-->Änderung der COVID‑19‑Lockerungsverordnung (4. Novelle)<!--]-->
Änderung der COVID‑19‑Lockerungsverordnung (4. Novelle)
Verordnung vom 29.05.2020

Zusammenfassung

Die 4. Novelle zur COVID‑19‑Lockerungsverordnung präzisiert, dass die Lockerungen im Freien nicht gelten, streicht einzelne Ziffern, passt Formulierungen an und führt neue Regelungen zum Betreten von Veranstaltungsorten in Betrieben ein. Das Inkrafttreten erfolgt am 29. Mai 2020.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/29/2020XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 4. Novelle zur COVID‑19‑Lockerungsverordnung präzisiert, dass die Lockerungen im Freien nicht gelten, streicht einzelne Ziffern, passt Formulierungen an und führt neue Regelungen zum Betreten von Veranstaltungsorten in Betrieben ein. Das Inkrafttreten erfolgt am 29. Mai 2020.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Satz wird eingefügt: "Dies gilt nicht im Freien." Das bedeutet, dass die Lockerungen nur innerhalb geschlossener Räume gelten.
  • Die Ziffern 4 und 5 des Absatzes 1 werden gestrichen, sodass diese Regelungen nicht mehr gelten.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

GRÜNE


4 - Oberösterreich



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